Kanzlei

§ 3 Abs. 1 und 3 Bundesrechtsanwaltsordnung

Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten… Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.

Als Fachanwalt für Sozialrecht ist Herr Rechtsanwalt Harfst spezialisiert auf das Sozial- und Sozialversicherungsrecht, sowie die hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete wie das Privatversicherungsrecht (private Krankenversicherung, private Berufsunfähigkeitsversicherung, private Unfallversicherung), Ausbildungsförderung (BAföG), Medizin- und Arzthaftungsrecht, Apothekenrecht, sowie Seniorenrecht.

Handlungsmaxime der Tätigkeit muss stets sein:

„Das Recht ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck.“

Zu einer engagierten und verantwortungsvollen Bearbeitung Ihres Anliegens gehört es auch, seine Grenzen zu kennen. Sollte ein Problem auftauchen, dass entweder nicht zu einem der von mir bearbeiteten Rechtsgebiet gehört, wie z.B. das Erb- oder Familienrecht, oder tatsächlich einmal die Einschaltung eines Spezialisten erforderlich sein, werden ich Ihnen gerne einen ausgewählten Kollegen nennen.