Fachanwalt

Was bedeutet „Fachanwalt“…?

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse verfügt und darüber hinaus besondere praktische Erfahrungen nachweisen kann. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Diese prüft zuvor auf Antrag, ob der Rechtsanwalt die in der Fachanwaltsordnung geforderten umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen kann.

Um sich diesen Titel zu erwerben, müssen teils aufwendige Bedingungen erfüllt worden sein:

  • mindestens drei Jahre Anwaltszulassung und Berufserfahrung
  • umfassende praktische Erfahrung im Sozialrecht, nachgewiesen durch eine hohe Anzahl bereits durchgeführter Verfahren
  • Absolvieren von fachlich sehr anspruchsvollen Fachanwaltskursen
  • Bestehen von mehreren mehrstündigen Fachklausuren

Der Titel muss durch die jährliche Teilnahme an Fortbildungen im Sozialrechtsbereich immer wieder bestätigt werden, damit das hohe Niveau konstant aufrecht erhalten werden kann. Der Titel „Fachanwalt“ ist ein Gütesiegel der Spezialisierung eines Rechtsanwaltes, geprüft und verliehen durch die Rechtsanwaltskammer.